Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - L 9 KR 164/13 B ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 86b Abs 2 SGG, § 172 Abs 1 SGG, § 173 SGG, Art 19 Abs 4 GG, § 44 SGB 5
Aufhebung einer einstweiligen Bewilligung von Krankengeld durch das Beschwerdegericht - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 86 Abs 2 SGG
Prüfung eines Anordnungsgrundes im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes zur Gewährung von Krankengeld. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 15.05.2013 - S 28 KR 731/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - L 9 KR 164/13 B ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - L 9 KR 164/13
Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05; zitiert nach juris). - BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - L 9 KR 164/13
Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05; zitiert nach juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2008 - L 9 B 600/07
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Gewährung von …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - L 9 KR 164/13
Insbesondere ist es nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes in Verfahren wie dem vorliegenden, Rechtsschutzsuchenden die Mittel zur Rückzahlung von in der Vergangenheit entstandenen privaten Schulden zu beschaffen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 30. Januar 2008, - L 9 B 600/07 KR ER -, zitiert nach juris).
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 4 KR 71/13
Krankenversicherung - Krankengeld - zeitnahe ärztliche Feststellung der …
Der Senat hat unter Hinweis auf den Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2013, L 9 KR 164/13 B ER (juris) darauf hingewiesen, dass kein eiliges Regelungsbedürfnis bestehen dürfte, da die Nachteile für den Antragsteller bereits eingetreten seien.Ob dies allein schon die Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Anordnung auf Krankengeld generell ausschließt (vgl. so LSG, Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2013, L 9 KR 164/13 B ER juris) kann der Senat dabei offenlassen.